ALLGEMEINE HINWEISE
Hier finden Sie die allgemeinen Förderhinweise für Anträge an den Minifonds. Bitte lesen Sie diese vor Antragstellung gut durch. Es gelten zudem die die allgemeinen Voraussetzungen des Bundesprogramms “Demokratie leben!”. Dazu gehören vertragsrechtliche Vorgaben (bzgl. Honorarverträgen) sowie Vorgaben zur Öffentlichkeitsarbeit, die eingehalten werden müssen. Andernfalls ist keine Förderung möglich.
Das Förderverfahren im Rahmen der Minifondsförderung gliedert sich in drei Bereiche, für die Ihnen nachfolgend Formulare zur Verfügung gestellt werden:
1. Antragsformulare (Projektbeschreibung)
2. Mittelabruf (Zahlungsanweisung)
3. Projektbericht (Kurzbericht nach Projektabschluss)
1. SCHRITT: ANTRAGSTELLUNG MINIFONDS
Reichen Sie den Antrag spätestens zwei Wochen vor Projektbeginn bei der Koordinierungs- und Fachstelle ein.
Dazu nutzen Sie bitte folgendes Formular:
Download Antragsformular Minifonds
2. SCHRITT: MITTELABRUF (ZAHLUNGSANWEISUNG)
Für einen Mittelabruf nutzen Sie bitte diesen Vordruck:
Abrechnung für ein Minifondsprojekt
3. SCHRITT: PROJEKTBERICHT
Nach Projektabschluss benötigen wir von Ihnen eine Rückmeldung bezüglich des Projekterfolges. Bitte nutzen Sie hierfür den nachfolgenden Vordruck:
DOWNLOAD FORMULAR PROJEKTBERICHT
Hinweise auf Förderung, Nutzungsrechte, Projektdokumentation
Dem Verwendungsnachweis müssen auch die Erklärung über die Abtretung von Nutzungsrechten und die Einverständniserklärung zur Nutzung von Fotos beiliegen. Hier finden Sie die entsprechenden Vordrucke.
- Einräumung von Nutzungsrechten
- Übertragung von Nutzungsrechten an Fotos und Filmaufnahmen (von Fotograf*in)
- Teilnehmerliste und Zustimmung Fotos
Bei allen Veröffentlichungen muss in ausreichendem Maße auf die Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hingewiesen werden. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit: