Um eine Förderung für Ihr Projekt zu bekommen, füllen Sie bitte den Antrag und die Kalkulationshilfe aus. Beides schicken Sie bitte an die folgende E-Mail-Adresse: antrag@demokratie-schweich.de
Ihr Projekt sollte zu den Zielen der Partnerschaft für Demokratie der Verbandsgemeinde Schweich passen. Hier finden Sie das Zielsystem der Partnerschaft für Demokratie der VG Schweich:
Förderrichtlinien und Bewilligungsbedingungen
Wichtige Information zur Finanzierungsart: Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Anteilsfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Eine Zuwendung in Form von einer Festbetragsfinanzierung ist ausgeschlossen.
Hier finden sie die allgemeinen Förderrichtlinien des Bundesprogramms:
Die Bewilligungsbedingungen beschreiben das Verfahren zwischen der Partnerschaft für Demokratie der Verbandsgemeinde Schweich und dem Bewilligungsempfänger und sind die Grundlage für die Durchführung der Projekte:
- Bewilligungsbedingungen – Stand März 2019
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
- Richtlinien KJP
Arbeitshilfen
Wenn Honorarkräfte Leistungen für ein Projekt erbringen, ist es notwendig, einen Vertrag über die Aufgaben und die Bezahlung abzuschließen. Die Honorarkraft ist verpflichtet einen Tätigkeitsnachweis vorzulegen. Ebenso müssen entstandene Reisekosten dokumentiert werden. Die Unterlagen finden Sie hier:
- Musterhonorarvertrag
- Honorarvertrag – Tätigkeitsnachweis
- Honorarvertrag – Belegliste Fahrkosten
- Honorarvertrag – Reisekostenabrechnung
- Bundesreisekostengesetz
Hinweise auf Förderung, Nutzungsrechte, Projektdokumentation
Dem Verwendungsnachweis müssen auch die Erklärung über die Abtretung von Nutzungsrechten und die Einverständniserklärung zur Nutzung von Fotos beiliegen. Hier finden Sie die entsprechenden Vordrucke.
- Einräumung von Nutzungsrechten
- Übertragung von Nutzungsrechten an Fotos und Filmaufnahmen (von Fotograf*in)
- Teilnehmerliste und Zustimmung Fotos
Bei allen Veröffentlichungen muss in ausreichendem Maße auf die Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hingewiesen werden. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit:
- Allgemeines Merkblatt zur Öffentlichkeitsarbeit im Bundesprogramm
- Merkblatt zur Öffentlichkeitsarbeit für Projektträger (Wichtige Hinweise)
Ausschreibungen
Bei Auftragswerten über 1000 € muss eine formlose Preisermittlung bei mindestens drei Unternehmen durchgeführt werden. Die besonderen Bestimmungen können Sie im Merkblatt zu der Vergabe von Leistungen nachlesen. Der Vergabevermerk muss dem Verwendungsnachweis beiliegen.