
DER MINIFONDS …
- fördert Ihr Kleinstprojekt mit bis zu 500, – €
- kann bis spätestens zwei Wochen vor Projektbeginn beantragt werden
- erleichtert den Antragsteller*innen das Verfahren
WOZU EIN WEITERER FONDS?
- Zielgruppe sind insbesondere Zusammenschlüsse von Bürger*innen und pädagogische Fachkräfte, die für das Bundesprogramm in keiner geeigneten Rechtsform organisiert sind (z.B. e.V.)
- Auch Vereine oder andere Initiativen und Organisationen können einen Antrag stellen
- Das Antragsverfahren für die interessierte Initiative ist reduziert
- Der Verwendungsnachweis wird von der Koordinierungs- und Fachstelle erstellt