AKTIONS- UND INITIATIVFONDS – 2022

Im Jahr 2021 umfasst der Aktions- und Initiativfonds 45.000 € . Antragsberechtigt sind alle nicht-staatlichen, gemeinnützigen Organisationen. Einzelprojekte müssen sich auf die in der Verbandsgemeinde Schweich lebenden Menschen beziehen. Es gibt keine Mindest- oder Höchstfördersumme. Projekte können ab ihrer Bewilligung nach den jeweiligen Begleitausschusssitzungen starten und müssen bis zum 31.12.2021 abgeschlossen sein.