1933 – Nationalsozialismus

FRAUEN WIRD DAS PASSIVE WAHLRECHT WIEDER ABGESPROCHEN

Unter den Nationalsozialisten wurde das gerade erst Erreichte wieder rückgängig gemacht! Bereits ein Jahr nach ihrer Gründung legte die NSDAP fest, dass Frauen weder in die Parteiführung noch in deren leitenden Ausschuss aufgenommen werden konnten.

Nach ihrem Machtantritt verabschiedete die NSDAP Gesetze, die Frauen aus den gehobenen Berufen verdrängten und Tätigkeiten als Hausfrau und Mutter belohnten. Zusätzlich wurden Anreize für das Aufgeben der Erwerbstätigkeit im Falle der Mutterschaft geschaffen. Kinderreiche Mütter wurden mit dem Ehrenkreuz der Deutschen Mutter ausgezeichnet. Und den Frauen wurde das passive Wahlrecht wieder aberkannt. Sie durften wählen, aber nicht mehr gewählt werden. Dies brachte den Aufbruch von Frauen in die Parteipolitik zum Stillstand.

Doch wie schön während des Ersten Weltkriegs wurde im Nationalsozialismus weibliche Erwerbsarbeit immer wichtiger, da die Männer Militärdienst leisteten und in den Arbeitsprozessen fehlten. So gilt auch für diese Phase, dass wegen des kriegsbedingten Arbeitskräftemangels das Berufsverbot für Frauen wieder eingeschränkt wurde.

Das „Ehrenkreuz der Deutschen Mutter“ (Mutterkreuz) wurde 1938 als Auszeichnung in Form eines Ordens von der NSDAP gestiftet. Es sollte eine ähnliche Funktion für die Mütter erfüllen, wie das Eiserne Kreuz für die Soldaten, indem es einen Ehrenplatz in der Volksgemeinschaft symbolisierte. Die kinderreiche Mutter wurde für ihren Einsatz von „Leib und Leben“ bei der Geburt und Kinderaufzucht ausgezeichnet. Adolf Hitler, in dessen Namen die Ehrung verliehen wurde, bezeichnete die Mutterschaft demgemäß als das „Schlachtfeld“ der Frau. Nur wenige Mütter lehnten die Verleihung ab. –Textquelle: www.dhm.de

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