1949 – Gleichberechtigung

ARTIKEL 3, ABSATZ 2 GRUNDGESETZ

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ – Art.3, ABS.2 GG

Am 8.Mai 1949 wurde das Grundgesetz beschlossen. Unter den 65 stimmberechtigten Mitgliedern des Parlamentarischen Rats waren Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel. Sie werden als ,Mütter des Grundgesetzes‘ bezeichnet, denn sie haben wesentlich zu der verfassungsrechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern beigetragen.

Formuliert hat den Gleichheitssatz Elisabeth Selbert. Allerdings scheiterte der Antrag der Sozialdemokraten, dass die Formulierung in das Grundgesetz aufgenommen wird, zunächst zwei Mal, da er im Parlamentarischen Rat auf heftigen Widerstand stieß. Unter dem Protest von Frauenverbänden, Gewerkschaften und Parteien und nicht zuletzt durch das besondere Engagement der weiblichen Ratsmitglieder gelang es, auch andere Mitglieder des Parlamentarischen Rates zu überzeugen.

So wurde 1949 die Formulierung „Frauen und Männer sind gleichberechtigt“ als Artikel 3, Absatz 2 in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen. Das war der entscheidende gleichstellungspolitische Fortschritt.

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