1957 – Gehorsamsparagraph

AUFHEBUNG DES ,GEHORSAMSPARAGRAPHEN‘

„Dem Manne steht die Entscheidung in allen das gemeinschaftliche eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten zu; er bestimmt insbesondere Wohnort und Wohnung.“ – § 1354 BGB

Das Bürgerliche Gesetzbuch war zur Zeit des Deutschen Kaiserreichs in Kraft getreten. Seine Regelungen verankerten die Rechtsstellung der Frau ganz im Sinne des Patriarchats. Zum Beispiel in dem berühmten § 1354, dem sogenannten ,Gehorsamsparagraphen‘. Da dieser nicht mehr zeitgemäß war, wurde er am 18. Juni 1957 ersatzlos gestrichen.

Am 1. Juli 1958 trat das Erste Gleichberechtigungsgesetz in Kraft. Im Vorwort zu diesem Gesetz stand noch zu lesen: „Die vornehmste Aufgabe der Frau ist es, das Herz der Familie zu sein.“

Aber zu den Errungenschaften dieses Gesetzes zählt, dass Frauen nun ihr Vermögen selbst verwalten durften und auch selbst entscheiden konnten, ob sie arbeiten gehen wollten. Voraussetzung ist, sie erledigt die Hausarbeit zur Zufriedenheit des Ehegatten.

„Eine Frau“, so heißt es in einer Werbung der 1950er Jahre, „eine Frau hat zwei Lebensfragen: Was soll ich anziehen? – Und was soll ich kochen?“ Nach dem Zweiten Weltkrieg war das Rollenspiel zwischen Mann und Frau klar verteilt: Während er furchtlos in die Welt zog, sorgte sie sich um das Heim, um Behaglichkeit, Sauberkeit und kalorienreiches Essen. Das Dasein als Hausfrau war ihre Bestimmung. Der Krieg hatte die Rollenverteilung zwar für einige Jahre aufgesplittert, aber nur für kurze Zeit. Hausarbeit blieb Frauensache. – Textquelle: www.planet-wissen.de, Malte Linde „Beruf Hausfrau- Familie- Gesellschaft“

Guter Beitrag? Gerne auch weitersagen! 😉