
ELISABETH SCHWARZHAUPT – DIE ERSTE BUNDESMINISTERIN
Elisabeth Schwarzhaupt (1901-1986) wurde am 14. November 1961 als Bundesministerin für Gesundheitswesen in die von Bundeskanzler Konrad Adenauer geführte Bundesregierung berufen.
Die CDU-Politikerin war damit die erste Frau an der Spitze eines Bundesministeriums in Deutschland. Dieses Amt übte sie auch unter Bundeskanzler Ludwig Erhard aus. Am 30. November 1966 schied sie aus der Bundesregierung aus. Als Juristin war sie auf das Familienrecht spezialisiert. Ihr Spezialthema war das Rollenbild der Frau und die Frage, wie verheiratete Frauen mit Kindern die gleichen Entwicklungschancen haben können, wie ihre Ehemänner. Durch diese Frage kam sie auch zur Politik. Im Bundestag wirkte sie an der Reform des Familienrechts mit. Sie setzte sich für die Streichung des sogenannten ,Gehorsamsparagraphen‘, für die Verabschiedung des Gleichberechtigungsgesetzes und für die Reform des Scheidungsrechts ein.
Auch nach ihrer Zeit als aktive Politikerin meldete sich Elisabeth Schwarzhaupt immer wieder zu aktuellen Entwicklungen im Familienrecht und zur Rolle der Frau zu Wort: Ihre Hoffnung war immer, möglichst viele Frauen politisch zu mobilisieren.
LEBENSLAUF:
*1901 in Frankfurt am Main
1919: Mitglied der DVP
1920: Studium Rechtswissenschaft in Frankfurt am Main
1930: Promotion
bis 1932: Arbeit als Beraterin bei einer Rechtsschutzstelle für Frauen und beauftragte Richterin
1933: Entlassung als Richterin aufgrund ihres Geschlechts
1935: Juristische Mitarbeiterin der EV Kirche in Berlin
1945: Mitglied CDU
bis 1953: Oberkirchenrätin und Geschäftsführerin der EV Frauenarbeit
1957: Abgeordnete im Wahlkreis Wiesbaden
1961: Bundesministerin für Gesundheitswesen
1965: Verleih des Bundesverdienstkreuzes (als erste Frau!)
†1986 in Frankfurt am Main