1994 – Grundgesetz

DIE ERWEITERUNG DES GRUNDGESETZES

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ – Art. 3, Abs. 2 GG

Nach der Wiedervereinigung erhielt die Gemeinsame Verfassungskommission (GVK) den Auftrag, Grundgesetzänderungen auszuarbeiten. Frauenorganisationen, -verbände und –initiativen setzen sich massiv dafür ein, dass die GVK auch über die Weiterentwicklung des Gleichberechtigungsartikels beriet. Denn mit der bestehenden Formulierung war zwar die formale, nicht jedoch die faktische Gleichstellung zwischen Frauen und Männern erreicht worden. Die Debatten gestalteten sich schwierig. Einig war man sich in der Kommission darüber, dass Frauen weiterhin Benachteiligungen ausgesetzt seien, nicht jedoch darüber, wie diesen entgegengewirkt werden sollte.

Am 27. Mai 1993 einigte sich die GVK auf die obige Formulierung. Damit wird an den Staat der klare Auftrag formuliert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichberechtigung der Geschlechter aktiv voranzubringen.

GENDER PAY GAP 2016:

Durchschnittlicher Bruttoverdienst zur Berechnung des GPGs in €/Stunde:

Männer 20,71 ≠ 16,26 Frauen

Quelle: Statistisches Bundesamt (DESTATIS), 2017

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