DIE ERWEITERUNG DES GRUNDGESETZES „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ – Art. 3, Abs. 2 GG
Weiterlesen1994 – Grundgesetz
